Ich arbeite eigenverantwortlich auf Anordnung eines Arztes. Das heißt, sie benötigen vom Hausarzt oder Facharzt einen Verordnungsschein.
Derzeit muß bei der ÖgKK, BVA, KFA keine chefärztliche Bewilligung eingeholt werden. Ausnahme ist hier die SVS.
Auf dem Verordnungsschein sollte stehen:
Honorar & Rückerstattung
Bezahlung: Bar nach jeder Therapieeinheit gegen Sofortrechnung.
Kassenerstattung: Reichen Sie die Sammelrechnung am Ende der Therapie zusammen mit dem (bewilligten) Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse ein.
Erstattungshöhe: Die Kassen erstatten derzeit ca. 60 % der Kosten. Restbeträge können ggf. bei einer Zusatzversicherung eingereicht werden.
Terminabsagen
Ich reserviere die vereinbarte Zeit exklusiv für Sie. Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht rechtzeitig abgesagte Termine zum vollen Tarif in Rechnung stellen muss. Da es sich in diesem Fall um ein Ausfallshonorar handelt, ist keine Rückerstattung durch die Krankenkasse möglich.
Bei folgenden Krankenkassen bin ich als Wahltherapeutin eingetragen:
ÖGK, BVAEB, SVS, KFA Wien.
Bei Fragen rufen Sie mich bitte an oder schreiben Sie mir ein mail!