Ich arbeite eigenverantwortlich auf Anordnung eines Arztes. Das heißt, sie benötigen vom Haus- oder Facharzt einen Verordnungsschein und dieser sollte vor der ersten Therapieeinheit chefärztlich bewilligt werden.
Derzeit muß bei der ÖgKK, BVA, KFA keine chefärztliche Bewilligung eingeholt werden. Ausnahme ist hier die SVS.
Auf dem Verordnungsschein sollte stehen:
Die Bezahlung erfolgt nach jeder Therapieeinheit in bar. Sie erhalten darüber auch sofort eine Rechnung. Die gesammelten Rechnungen können sie nach Beendigung der Therapie gemeinsam mit dem (chefärztlich bewilligten) Verordnungsschein bei der Krankenkasse einreichen.
Die rückforderbaren Kosten sind bei den Kassen gestiegen. Die Tarife wurden erhöht. Durchschnittlich erstatten diese ca. 55% der Kosten zurück.
Restliche Kosten können bei einer bestehenden Zusatzversicherung eingereicht werden.
Bei folgenden Krankenkassen bin ich als Wahltherapeutin eingetragen:
ÖGKK, BKK der Wiener Verkehrsbetriebe, BVA, SVS, KFA Wien, SVBauern.
Bei Fragen rufen Sie mich bitte an oder schreiben Sie mir ein mail!